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Artikel 15 Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1999

Artikel 15

Unterzeichnung

Dieses in Oslo, Norwegen, am 18. September 1997 beschlossene Übereinkommen liegt für alle Staaten vom 3. Dezember 1997 bis zum 4. Dezember 1997 in Ottawa, Kanada, und vom 5. Dezember 1997 bis zu seinem Inkrafttreten am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

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