Artikel IV
Zielsetzung
Dem Betrieb und der Erhaltung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel liegen folgende Ziele zugrunde:
- 1. die Förderung, Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel als natürliches und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung;
- 2. die Sicherung der für diesen Bereich repräsentativen Landschaftstypen sowie der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume;
- 3. die Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung und unter Einhaltung der Kriterien der Weltnaturschutzunion (IUCN – International Union for Conservation of Nature) (IUCN (1994), Richtlinien für Management-Kategorien von Schutzgebieten) für die Kategorie II – Nationalpark;
- 4. die Weiterentwicklung des auf den vorhandenen naturräumlichen Gegebenheiten aufbauenden, grenzüberschreitenden Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel mit der Republik Ungarn voranzutreiben;
- 5. die Wahrnehmung der Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes für Bildung und Erholung und zu Zwecken der Wissenschaft und Forschung.
Schlagworte
Tierwelt
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2026
Gesetzesnummer
10001565
Dokumentnummer
NOR40274738
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