Anlage 1
(Übersetzung) |
Der Ständige Vertreter Österreichs
beim Europarat
Nr. 1.4.7/3-98
Straßburg, 7. September 1998 |
Exzellenz,
ich habe die Ehre, mich auf Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 13 Absatz 1 des Zusatzabkommens zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Europarat betreffend das Europäische Zentrum für lebende Sprachen zu beziehen.
Österreich geht davon aus, daß
- Österreich Personal nur in beiderseitigem Einverständnis der Vertragsparteien des Zusatzabkommens abstellt und daß sich die Weisungsbefugnis des Exekutivdirektors ausschließlich auf Angelegenheiten des reinen Dienstbetriebes des Zentrums beschränkt und daß
- sich die Immunität vor der Durchsuchung des persönlichen Gepäcks nicht auf österreichische Staatsangehörige und Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich erstreckt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Botschafter Ulrich Hack |
Seiner Exzellenz,
Daniel Tarschys
Generalsekretär
Europarat
Europarat
Der Generalsekretär
Straßburg, 7. September 1998 |
Exzellenz,
ich habe die Ehre, mich auf Ihren Brief vom 7. September 1998 betreffend die Interpretation von Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 13 Absatz 1 des Zusatzabkommens zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Europarat betreffend das Europäische Zentrum für lebende Sprachen zu beziehen.
Ich freue mich, zu bestätigen, daß der Europarat die im oben erwähnten Brief zum Ausdruck gebrachte Auffassung Österreichs teilt, das heißt, daß
- Österreich Personal nur in beiderseitigem Einverständnis der Vertragsparteien des Zusatzabkommens abstellt und daß sich die Weisungsbefugnis des Exekutivdirektors ausschließlich auf Angelegenheiten des reinen Dienstbetriebes des Zentrums beschränkt und daß
- sich die Immunität vor der Durchsuchung des persönlichen Gepäcks nicht auf österreichische Staatsangehörige und Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich erstreckt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Daniel Tarschys |
Seiner Exzellenz
Herrn Ulrich Hack
ao. und bev. Botschafter
Ständiger Vertreter Österreichs beim Europarat
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