Artikel 17
Nichts in diesem Zusatzabkommen ist dahin gehend auszulegen, daß es von dem Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates abweicht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 17
Nichts in diesem Zusatzabkommen ist dahin gehend auszulegen, daß es von dem Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates abweicht.
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