Artikel XII
HINTERLEGUNG, MITTEILUNGEN
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Eine Urschrift wird beim Bundeskanzleramt und eine beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt. An diese Stellen sind auch alle die Vereinbarung betreffenden Erklärungen und Mitteilungen schriftlich zu richten.
Anlage:
Nationalpark Thayatal
Übersichtskarte der Anfangsphase
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
10001521
Dokumentnummer
NOR12016666
alte Dokumentnummer
N1199810802W
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