§ 0
Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 96/1997
Inkrafttretensdatum
04.04.1997
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Welt-Fremdenverkehrsorganisation über die anläßlich der Abhaltung der 31. Tagung der Europakommission der Welt-Fremdenverkehrsorganisation in Salzburg einzuräumenden Privilegien und Immunitäten
StF: BGBl. III Nr. 96/1997
Ratifikationstext
Dem Hauptausschuß des Nationalrats wurde gemäß § 1 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen über den Abschluß dieses Abkommens berichtet.
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 4 mit 4. April 1997 in Kraft getreten.
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