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Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.4.1997

§ 0

Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 96/1997

Inkrafttretensdatum

04.04.1997

Langtitel

(Übersetzung)

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Welt-Fremdenverkehrsorganisation über die anläßlich der Abhaltung der 31. Tagung der Europakommission der Welt-Fremdenverkehrsorganisation in Salzburg einzuräumenden Privilegien und Immunitäten

StF: BGBl. III Nr. 96/1997

Ratifikationstext

Dem Hauptausschuß des Nationalrats wurde gemäß § 1 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen über den Abschluß dieses Abkommens berichtet.

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 4 mit 4. April 1997 in Kraft getreten.

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