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Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.3.1997

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 70/1997

Typ

Vertrag - Vorb. Komm. für CTBTO

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.03.1997

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Beachte

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission

StF: BGBl. III Nr. 70/1997

Ratifikationstext

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Das Abkommen ist mit 28. März 1997 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022

Gesetzesnummer

10001508

Dokumentnummer

NOR11001528

alte Dokumentnummer

N1199762242J

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