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Anlage2 Anmeldegesetz Irak

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.6.1992

Formblatt B

KOMPENSATIONSKOMMISSION DER VEREINTEN NATIONEN

FORMBLÄTTER FÜR ANSPRÜCHE WEGEN SCHWERER KÖRPERVERLETZUNG ODER TOD

Anlage2

Hinweise für die Antragsteller

1. Dieses Formblatt gilt nur für Personen, die infolge der widerrechtlichen Invasion Kuwaits durch Irak am 2. August 1990 und der anschließenden Besetzung des Landes eine schwere Körperverletzung *) erlitten oder den Ehegatten, ein Kind oder einen Elternteil verloren haben.

2. Sie sollten Ihren Anspruch auf dem beigefügten Formblatt bei den zuständigen Bediensteten Ihrer Regierung geltend machen. Ihre Regierung wird Ihren Anspruch der Kompensationskommission der Vereinten Nationen vorlegen. Die Kommission wird die Ansprüche prüfen und bearbeiten und die Ihrer Regierung zuzuteilenden Beträge festsetzen. Ihre Regierung erhält nur eine Entschädigung für Ihren Anspruch, wenn dieser von der Kommission anerkannt wird. Ihre Regierung ist für die Verteilung der Zahlungen an die Antragsteller zuständig.

3. Sie können dieses Formblatt benutzen, um durch Ihre Regierung einen festen Pauschalbetrag in Höhe von ZWEITAUSENDFÜNFHUNDERT US-DOLLAR (2 500 US-$) geltend zu machen. Falls andere Mitglieder Ihrer Familie (wie nachstehend definiert) auch einen Anspruch wegen eines Todesfalles geltend machen, sollten alle derartigen Ansprüche einer Familie auf einem einzigen Formblatt eingereicht werden. Es werden nicht mehr als ZEHNTAUSEND US-DOLLAR (10 000 US-$) im Rahmen dieses Formblatts wegen eines Todesfalls in bezug auf eine Familie, bestehend aus einer Person und ihrem Ehegatten, Kindern und Eltern, gezahlt.

4. Falls Sie der Auffassung sind, daß die Schäden im Zusammenhang mit der schweren Körperverletzung oder dem Tod Ihres Ehegatten, eines Kindes oder eines Elternteils 2 500 US-$ übersteigen und dies belegt werden kann, können Sie einen zusätzlichen Anspruch für Beträge über 2 500 US-$ mittels eines anderen Formblatts **) geltend machen. In diesem Fall können Sie immer noch durch Ihre Regierung einen Anspruch über 2 500 US-$ als einstweilige Hilfe nach diesem Formblatt geltend machen.

5. Es sind Nachweise über Ihre Staatsangehörigkeit, die Art und Schwere Ihrer Körperverletzung und die Tatsache zu erbringen, daß Ihre Verletzung oder der Tod Ihres Ehegatten, Ihres Kindes oder eines Elternteils die Folge der widerrechtlichen Invasion und Besetzung Kuwaits durch Irak war. Ansprüche im Namen irakischer Staatsangehöriger werden nicht geprüft, es sei denn, diese hätten tatsächlich (bona fide) die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates.

6. Die Kommission wird darauf achten, inwieweit geltend gemachte Ansprüche hinlänglich nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Die Geltendmachung unzulänglich dargelegter Ansprüche kann sich insgesamt nachteilig auswirken und sollte deshalb vermieden werden.

(Anm.: Die Formulare zum Formblatt B sind als PDF dokumentiert.)

_____________

*) „Schwere Körperverletzung“ bedeutet:

  1. a) Verstümmelung;
  2. b) dauernde oder vorübergehende erhebliche Entstellung, zum Beispiel eine wesentliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds;
  3. c) dauernde oder vorübergehende erhebliche Einbuße oder Einschränkung bei der Benutzung eines Organs, eines Gliedes, einer Körperfunktion oder eines Körpersystems;
  4. d) jede Verletzung, die, wenn sie nicht behandelt wird, wahrscheinlich eine völlige Wiederherstellung des verletzten Körperbereichs nicht zuläßt oder eine solche völlige Wiederherstellung verzögert.

„Schwere Körperverletzung“ umfaßt auch Fälle physischer oder psychischer Schäden auf Grund von sexueller Gewaltanwendung, Folter, schwerer körperlicher Gewaltanwendung, Geiselnahme oder widerrechtlicher Freiheitsentziehung von mehr als drei Tagen oder des Zwanges, sich länger als drei Tage wegen einer offenkundig begründeten Angst um sein Leben vor Geiselnahme oder widerrechtlicher Freiheitsentziehung verstecken zu müssen.

„Schwere Körperverletzung“ umfaßt nicht Blutergüsse, leichte Zerrungen und Verstauchungen, kleinere Verbrennungen, Schnitte und Wunden oder sonstige Verletzungen, die keiner regelmäßigen medizinischen Behandlung bedürfen.

**) Entweder Formblatt „C“ (Formblätter für Einzelansprüche in bezug auf Schäden bis zu 100 000 US-$) oder Formblatt „D“ (Einzelansprüche, die nicht anderweitig erfaßt sind).

Zusatzdokumente: 310_1992_Formblatt_B