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Artikel 5 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.4.1989

Artikel 5

Geldmittel, Devisen und Wertpapiere

Der EUTELSAT ist der Empfang von und die freie Verfügung über Geldmittel, Devisen oder Wertpapiere aller Art für jegliche ihrer amtlichen Tätigkeiten gestattet. Sie darf Konten jeder Währung in der für die Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeiten erforderlichen Höhe führen.

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