Artikel 5
Geldmittel, Devisen und Wertpapiere
Der EUTELSAT ist der Empfang von und die freie Verfügung über Geldmittel, Devisen oder Wertpapiere aller Art für jegliche ihrer amtlichen Tätigkeiten gestattet. Sie darf Konten jeder Währung in der für die Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeiten erforderlichen Höhe führen.
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