Artikel 18
Schiedsklausel in schriftlichen Verträgen
Werden andere schriftliche Verträge geschlossen als jene, die gemäß dem Personalstatut geschlossen wurden oder jene, in welchen der Exekutivsekretär ausdrücklich die Immunität der EUTELSAT von der Gerichtsbarkeit aufgehoben hat, muß die EUTELSAT ein schiedsgerichtliches Verfahren vorsehen. Die Schiedsklausel gibt die Möglichkeit, das anzuwendende Recht und das anzuwendende Verfahren zu bestimmen sowie die Zusammensetzung des Gerichtes, das Verfahren für die Ernennung der Schiedsrichter und den Sitz des Schiedsgerichtes. Die Vollziehung des Schiedsspruches erfolgt gemäß den in dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet der Schiedsspruch zu vollziehen ist, geltenden Vorschriften.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)