Artikel 17
Beilegung von Streitigkeiten
Jede Streitigkeit zwischen der EUTELSAT und einer Partei des Protokolls oder zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls, die nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, wird, wenn es eine der Streitparteien so wünscht, gemäß Artikel XV und Anlage B des Übereinkommens einem Schiedsverfahren unterworfen.
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