vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 17 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.9.2002

Artikel 17

Beilegung von Streitigkeiten

Jede Streitigkeit zwischen der EUTELSAT und einer Partei des Protokolls oder zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls, die nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, wird, wenn es eine der Streitparteien so wünscht, gemäß Artikel XV und Anlage B des Übereinkommens einem Schiedsverfahren unterworfen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)