§ 5.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Befragung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2022
Gesetzesnummer
10001008
Dokumentnummer
NOR40245550
§ 5.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Befragung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2022
Gesetzesnummer
10001008
Dokumentnummer
NOR40245550