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Artikel 11 Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1988

ARTIKEL 11

Artikel 11

Rechtsschutz der lokalen Selbstverwaltung

Den lokalen Gebietskörperschaften steht ein Rechtsmittel an ein Gericht offen, um die freie Ausübung ihrer Zuständigkeiten und die Einhaltung der Grundsätze der lokalen Selbstverwaltung zu sichern, die in der Verfassung oder der innerstaatlichen Gesetzgebung verankert sind.

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