Artikel 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1986, V 10/86-8, V 11/86-7, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 6. Feber 1987, die Worte „, Bundeshandelsakademie und -handelsschule (Traunsteinerweg)“ in der Z 1, die Worte „sowie in einem Umkreis von 200 m von diesen“ in der Z 2 und das Wort „, Postamt“ in der Z 3 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 3. Mai 1983, mit welcher, gestützt auf § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die zur Selbstbedienung durch Kunden bestimmt sind und zum Verkauf von Kaugummi, Schokolade, Zuckerwaren und anderen Süßigkeiten sowie von Kleinspielwaren dienen, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
Schlagworte
BGBl. Nr. 619/1981
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017
Gesetzesnummer
10000903
Dokumentnummer
NOR12011943
alte Dokumentnummer
N11987190240
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
