Register
§ 50
Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt:
- 1. „Jv“ für Justizverwaltungsangelegenheiten,
- 2. „Gs“ für Stellungnahmen im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof,
- 3. „Gw“ für Angelegenheiten der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 4, 28, 362 Abs. 1 Z 2, 363a Abs. 2 StPO,
- 4. „Gd“ für Disziplinarsachen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare,
- 5. „Pers“ für Personalangelegenheiten und
- 6. „Gn“ für alle übrigen Angelegenheiten.
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