Personalstatistik
§ 30p.
Die Stiftung hat jährlich jeweils zum Stichtag 31. Oktober eine statistische Auswertung ihrer Personalstruktur zu erstellen und der Gleichstellungskommission sowie der Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen zu übermitteln. Dabei sind insbesondere die Anteile der Geschlechter in Bezug auf Funktionen, Verwendungen, Entlohnung, Teilzeit, Verwendungsdauer und Bewerbungen darzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2021
Gesetzesnummer
10000785
Dokumentnummer
NOR40119513
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