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§ 1 Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

§ 1

(1) Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde St. Pantaleon (Katastralgemeinde Steinwag) und der salzburgischen Gemeinde St. Georgen bei Salzburg (Katastralgemeinde Holzhausen) zwischen den Grenzpunkten G 13 und G 39 durch die Beschreibung (Anlage 1) bestimmt. Die Grenzpunkte G 13 bis G 38 liegen in der Mitte der Moosache; der Grenzpunkt G 39 liegt in der Mitte des Franzenskanals nahe der Einmündung dieses Kanals in die Moosache.

(2) Der Verlauf der Landesgrenze nach Abs. 1 und die Lage der genannten Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) dargestellt.

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