Artikel 64
Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
Entsteht eine neue zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts, so wird jeder zu dieser Norm im Widerspruch stehende Vertrag nichtig und erlischt.
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2019
Gesetzesnummer
10000684
Dokumentnummer
NOR12009644
alte Dokumentnummer
N1198014757P
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