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Anlage 4 Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1979

Anlage 4

BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER BETRIEBSANSIEDLUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.H.

 

Zielsetzung

Durch die wirtschaftliche, kulturelle und ethnische Randlage Kärntens ergeben sich in allen Landesbereichen gegenüber den innerösterreichischen Zentralräumen erhebliche Nachteile, die in erster Linie durch eine Stärkung der Wirtschaftskraft und durch die Schaffung zusätzlicher Industrie- und Gewerbebetriebe gemildert werden sollten. Dabei gilt es insbesondere, das überdimensionierte Baugewerbe zugunsten anderer Wirtschaftszweige umzustrukturieren und damit auch die saisonalen Schwankungen am Arbeitsmarkt auszugleichen.

Maßnahmen

Gründung einer Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m. b.H., an der Bund und Land je zur Hälfte beteiligt sind. Das Gesellschaftskapital soll 200 Mill. S betragen. Zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der insbesondere die paritätische Vertretung der Gesellschafter im Aufsichtsrat vorzusehen hat.

Zweck der Gesellschaft soll insbesondere sein:

  1. a) Förderung der Niederlassung neuer industrieller und gewerblicher Betriebe. In Betracht zu ziehen sind alle geeigneten Projekte Kärntens, soweit es sich nicht um solche des Fremdenverkehrs handelt und soweit ihre Größe nicht ein angemessenes Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten der Gesellschaft übersteigt;
  2. b) Verbesserung der Gewerbestruktur durch Umschichtung aus der Bauwirtschaft in andere Bereiche.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000671

Dokumentnummer

NOR12009452

alte Dokumentnummer

N1198010367S

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