Artikel I
Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Bundeshauptstadt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten Vorhaben im Sinne der Anlagen 1 bis 8 zu verwirklichen:
- 1. Schienenverbundprojekt
- 2. Straßenbauten
- 2a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City
- 3. Hochwasserschutzprojekt (Donauinsel)
- 4. Kasernenverlegungsprogramm
- 5. Kulturelle Aktivitäten
- 6. Förderung von Sporteinrichtungen
- 7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City
- 8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit der IAEA und UNIDO als provisorische Amtssitze dienen.
Schlagworte
Vienna International Center
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Gesetzesnummer
10000661
Dokumentnummer
NOR12009399
alte Dokumentnummer
N1198010208Q
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