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Artikel I Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.12.1979

Artikel I

Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Bundeshauptstadt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten Vorhaben im Sinne der Anlagen 1 bis 8 zu verwirklichen:

  1. 1. Schienenverbundprojekt
  2. 2. Straßenbauten
  3. 2a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City
  4. 3. Hochwasserschutzprojekt (Donauinsel)
  5. 4. Kasernenverlegungsprogramm
  6. 5. Kulturelle Aktivitäten
  7. 6. Förderung von Sporteinrichtungen
  8. 7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City
  9. 8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit der IAEA und UNIDO als provisorische Amtssitze dienen.

Schlagworte

Vienna International Center

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000661

Dokumentnummer

NOR12009399

alte Dokumentnummer

N1198010208Q

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