vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14 Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.4.1977

Artikel 14

Das Konsulararchiv ist jederzeit und unabhängig von seiner Unterbringung unverletzlich.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte