§ 0
Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 342/1976
Inkrafttretensdatum
12.07.1976
Langtitel
KONSULARVERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien
StF: BGBl. Nr. 342/1976 (NR: GP XIV RV 26 AB 48 S. 12 . BR: AB 1460 S. 347 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. Mai 1976 ausgetauscht; der Konsularvertrag tritt gemäß seinem Artikel 53 am 12. Juli 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Bulgarien haben,
vom Wunsch geleitet, die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu regeln,
beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten Nachstehendes vereinbart haben:
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