§ 23
War das Grundstück außerhalb oder überwiegend außerhalb des Gebietes des okkupierten Polen gelegen, so erhöht sich der für das Grundstück ermittelte Betrag um 10 vom Hundert.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 23
War das Grundstück außerhalb oder überwiegend außerhalb des Gebietes des okkupierten Polen gelegen, so erhöht sich der für das Grundstück ermittelte Betrag um 10 vom Hundert.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)