Artikel 32
Jede Delegation der Kommission führt Hartdruck- und Farbstampiglien mit dem Wappen ihres Staates, dem Namen der Kommission und der Bezeichnung der Delegation selbst.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Jede Delegation der Kommission führt Hartdruck- und Farbstampiglien mit dem Wappen ihres Staates, dem Namen der Kommission und der Bezeichnung der Delegation selbst.
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