Anlage 1
Liste zu Artikel 2 Ziffer 4 lit. a
Staatsangehörige gemäß Artikel 2 Ziffer 4 lit. a) sind:
1. Britische Untertanen, die Bürger des Vereinigten Königreiches und seiner Kolonien sind;
2. Britische Untertanen, die Bürger der Föderation von Rhodesien und Nyassaland sind;
3. Britische Untertanen, die Bürger des Staates Singapur sind;
4. Britische Untertanen, die als Bürger der Republik Irland den Anspruch gemäß Paragraph 2 des Britischen Staatsbürgerschaftsgesetzes 1948 auf Beibehaltung der Eigenschaft eines britischen Untertanen geltend gemacht haben;
5. Personen, die gemäß Paragraph 13 Absatz 1 des Britischen Staatsbürgerschaftsgesetzes 1948 britische Untertanen ohne Bürgerschaft sind;
6. Personen, die unter britischem Schutz im Sinne des „British Protectorates, Protected States and Protected Persons Order in Council, 1949“ in der jeweils geltenden Fassung stehen.
Zuletzt aktualisiert am
14.02.2025
Gesetzesnummer
10000401
Dokumentnummer
NOR12006425
alte Dokumentnummer
N1196413748R
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