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Anlage 1 Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.12.1963

Anlage 1

Liste zu Artikel 2 Ziffer 4 lit. a

Staatsangehörige gemäß Artikel 2 Ziffer 4 lit. a) sind:

1. Britische Untertanen, die Bürger des Vereinigten Königreiches und seiner Kolonien sind;

2. Britische Untertanen, die Bürger der Föderation von Rhodesien und Nyassaland sind;

3. Britische Untertanen, die Bürger des Staates Singapur sind;

4. Britische Untertanen, die als Bürger der Republik Irland den Anspruch gemäß Paragraph 2 des Britischen Staatsbürgerschaftsgesetzes 1948 auf Beibehaltung der Eigenschaft eines britischen Untertanen geltend gemacht haben;

5. Personen, die gemäß Paragraph 13 Absatz 1 des Britischen Staatsbürgerschaftsgesetzes 1948 britische Untertanen ohne Bürgerschaft sind;

6. Personen, die unter britischem Schutz im Sinne des „British Protectorates, Protected States and Protected Persons Order in Council, 1949“ in der jeweils geltenden Fassung stehen.

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2025

Gesetzesnummer

10000401

Dokumentnummer

NOR12006425

alte Dokumentnummer

N1196413748R

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