Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung BGBl. Nr. 196/1961 Belgien am 7. September 1961 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, hinterlegt.
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