TEIL I
Die Assoziation
ARTIKEL 1
Die Europäische Freihandelsassoziation, im folgenden “die Assoziation" genannt, besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat insbesondere die Fähigkeit, Verträge zu schließen, bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen und vor Gericht aufzutreten.
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