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Artikel 5 Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Artikel 5

Durch die auf der Erdoberfläche vermarkte Grenzlinie in Verbindung mit Lotlinien ist das Hoheitsgebiet auch unter und über der Erdoberfläche abgegrenzt.

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2025

Gesetzesnummer

10000346

Dokumentnummer

NOR40100474

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