vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 75. UN-Charta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.1955

Internationales Treuhandschafts-System.

Artikel 75.

Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandschafts-System für die Verwaltung und Beaufsichtigung von Gebieten, die durch spätere Einzelverträge diesem System unterstellt werden können. Diese Gebiete werden in der Folge als Treuhandgebiete bezeichnet.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

10000276

Dokumentnummer

NOR12005427

alte Dokumentnummer

N1195611610T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)