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Artikel 108. UN-Charta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.1955

Änderungen.

Artikel 108.

Änderungen der vorliegenden Satzung treten für alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Kraft, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und gemäß ihren Verfassungsbestimmungen von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ratifiziert worden sind.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

10000276

Dokumentnummer

NOR12005460

alte Dokumentnummer

N1195611643T

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