Artikel 22.
1. Der Gerichtshof hat seinen Sitz im Haag. Der Gerichtshof kann jedoch an anderen Orten tagen und seine Funktionen ausüben, sofern er das für wünschenswert hält.
2. Der Präsident und der Gerichtsschreiber wohnen am Sitze des Gerichtshofes.
Schlagworte
Tagung, Den Haag, Amtssitz
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000273
Dokumentnummer
NOR12005263
alte Dokumentnummer
N1195610470P
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