vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 1 Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.11.1923

Anlage 1

Zusatzprotokoll.

Die beiderseitigen Delegierten kommen ferner darin überein, daß von der im Artikel VI vorgesehenen Abgabe die Archivalien über Verhandlungen ausgenommen sein sollen, die sich in ihrem weiteren Zusammenhange über die ganze ehemalige österreichisch-ungarische Monarchie oder größere Gebiete derselben erstrecken.

Wien, den 26. Juni 1923.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)