2. Luxemburg.
Artikel 84.
Österreich erklärt für sein Teil der Aufhebung der Neutralität des Großherzogtums Luxemburg zuzustimmen und nimmt im vorhinein alle internationalen Abmachungen der alliierten und assoziierten Mächte hinsichtlich des Großherzogtums an.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Gesetzesnummer
10000044
Dokumentnummer
NOR12000976
alte Dokumentnummer
N1192019622S
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