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§ 40a Bgld. G-PVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.3.2024

LGBl. Nr. 16/2024

§ 40a

Umsetzungshinweis

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2021/1883/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangenhörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382 vom 28.10.2021 S. 1, umgesetzt.

02.04.2024

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