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§ 14b K-BJPG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.7.2024

§ 14b
Umsetzung von Unionsrecht

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/1883 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382 vom 28.10.2021, S 1, umgesetzt.

14.08.2024

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