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§ 109a GemWO 1992

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

LGBl. Nr. 83/2016

§ 109a

Umsetzungshinweis

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2013/19/EU zur Anpassung der Richtlinie 94/80/EG über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien, ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 231, umgesetzt.

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