Artikel 7b
Das Land Kärnten bekennt sich
- – zur Wahrung der Verantwortung für künftige Generationen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und kulturellen Bedürfnisse der Bewohner des Landes,
- – zum Schutz und zur Wahrung der Rechte der Kinder,
- – zur Familie und zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft,
- – zur Unterstützung alter Menschen und von Menschen mit Behinderung,
- – zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung für alle Landesbürger, insbesondere für Frauen,
- – zur nachhaltigen Sicherung des Wassers und strategisch wichtiger Wasserressourcen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialverträglichen Bedingungen,
- – zu einer leistungsfähigen Wirtschaft, die von Dienstgebern und Dienstnehmern getragen wird, und zum Unternehmertum als unverzichtbare Voraussetzung für Arbeitsplätze, Einkommen und Wohlstand,
- – zur Vorsorge für eine hochwertige Infrastruktur,
- – zu einer produktiven Land- und Forstwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben, zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln und nachhaltigen Bau- und Grundstoffen sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft,
- – zum Klimaschutz, zur verstärkten Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen und zu deren nachhaltiger Nutzung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz,
- – zum Bestehen angemessener Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen,
- – zu Bildung und Kultur,
- – zu angemessenen Wohnverhältnissen,
- – zur Achtung und zum Schutz der Tiere,
- – zur möglichsten Erhaltung seines und des Eigentums von Rechtsträgern im Sinne des Art. 70 Abs. 2 Z 2 bis 4 und Abs. 3 an Seeufergrundstücken,
- – zum Sonntag und zu den staatlich anerkannten Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe.
23.11.2022
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