Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Verordnungen der Europäischen Union im Bereich der Burgenländischen Landesrechtsordnung (Burgenländisches EU-Verordnungen Begleitregelungsgesetz - Bgld. EU-V BegG)
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1
Geltungsbereich
(1) Mit diesem Gesetz werden in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind, begleitende Maßnahmen zur Durchführung folgender Verordnungen der Europäischen Union festgelegt:
- 1. der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten (IAS-Verordnung),
- 2. der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Verteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union (Nagoya-Verordnung),
- 3. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1866 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in Bezug auf das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte Verfahren (Nagoya-Durchführungsverordnung),
- 4. der Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Urkundenverordnung).
(2) Die Zuständigkeiten des Bundes zur Durchführung dieser Verordnungen bleiben unberührt.
08.11.2019
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