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Artikel 11 Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.8.2024

Artikel 11

Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Finanzen hinterlegt. Dieses hat allen Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank am 23. Mai 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 Abs. 2 für den Bund und alle Länder mit 28. August 2024 in Kraft.

08.08.2024

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