Das BFG beschäftigte sich in seinem aktuellen Erkenntnis vom 5. 9. 2025, RV/7100664/2025, auch mit der Naturalobligation im Steuerrecht: Anders als im Zivilrecht führt die Verjährung nach Ansicht des BFG im Steuerrecht zu keiner Naturalobligation. Die gegenständliche Besprechung geht der Frage nach, ob sich hieraus Auswirkungen auf die Selbstanzeige im Finanzstrafrecht ergeben.

