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Die Strafbemessung im Finanzstrafrecht – Ausgewählte Praxisaspekte

Aus Sicht des Amts für BetrugsbekämpfungSteuerrechtRainer KuscherZWF 2025, 235 - 240 Heft 5 v. 1.9.2025

Kaum eine andere Bestimmung im FinStrG räumt ihren Rechtsanwendern, konkret den Organen der Finanzstrafbehörde und den entscheidenden Richtern der zur Verfolgung gerichtlich strafbarer Finanzvergehen zuständigen Gerichte, einen weiteren Ermessensspielraum ein als jene zur Strafbemessung. Dabei ist es gerade dieser Entscheidungsspielraum, der für die mit der finanzstrafrechtlichen Beurteilung von Sachverhalten befassten Organe immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringt.

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