Greenwashing im Finanzsektor hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um das Interesse von (immer umweltbewusster agierenden) Anlegern zu wecken, wird bei Finanzprodukten vermehrt der Eindruck erweckt, dass diese ökologisch nachhaltig seien, obwohl Nachhaltigkeitseigenschaften des Produkts bei Kenntnis der wahren Sachlage zumindest in Abrede gestellt werden können. Dieser Beitrag untersucht, ob das „Grünfärben“ von Finanzprodukten zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 146 StGB führen kann.

