In seiner Entscheidung vom 13. 10. 2024 in der Rechtssache CG, C-548/21, setzt sich der EuGH mit den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung und Auswertung von Mobiltelefonen zu Zwecken der Strafverfolgung auseinander. Der Entscheidung kommt über den Einzelfall hinausgehend auch grundlegende Bedeutung für die – dringend notwendige – Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern und Daten in der StPO zu.

