Der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird (332/ME 27. GP ), enthält Vorschläge zu einer umfassenden Neuregelung des Verteidigungskostenbeitrags mit dem Ziel einer signifikanten Erhöhung des Kostenbeitrags im Fall eines Freispruchs und für die Einführung eines Pauschalkostenbeitrags auch in Fällen der Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus wird ein mehrstufiges Modell mit gesetzlich normierten Kriterien zur Bemessung des Pauschalkostenbeitrags vorgeschlagen, bei deren Vorliegen die Höchstbeträge überschritten und ein deutlich einzelfallgerechterer Zuspruch bewirkt werden können.

