Mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) setzt der Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht um. Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG), das seit 31. 12. 2023 in Kraft ist, beinhaltet ua eine Verpflichtung zur Einreichung des Mindeststeuerberichts. Die Verletzung definierter Verpflichtungen wird als Finanzvergehen geahndet. In diesem Beitrag wird das in § 75 MinBestG normierte Finanzvergehen – das als Blankettstrafnorm ausgestaltet ist – vorgestellt.

