Die „Eingewöhnungsphase“ in Bezug auf das im Jahr 2018 eingeführte Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) ist schon seit längerer Zeit abgelaufen. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass Finanzstrafverfahren in diesem Bereich stetig zugenommen haben und neben dem Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) vielfach auch das BFG sowie zum Teil der VwGH damit befasst sind. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentliche finanzstrafrechtliche Judikatur des letzten Jahres zum WiEReG.

