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Verfehlungen und Sanierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit WiEReG-Meldungen

FinanzstrafrechtSteuerrechtTanja RöslerZWF 2024, 40 - 42 Heft 1 v. 1.1.2024

Mit der Einrichtung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer im Jahr 2018 und damit einhergehend dem Inkrafttreten des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG), das zuletzt 2023 geändert wurde, kam es auch zur Einführung zusätzlicher Meldeverpflichtungen, die bei Verletzung entsprechend unionsrechtlichen Vorgaben mit abschreckend hohen Geldstrafen sanktioniert werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Verfehlungen nach dem WiEReG und über Sanierungsmöglichkeiten in der Praxis, damit eine mögliche Strafdrohung doch noch erfolgreich abgewendet werden kann.

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