Zwei am 31. 5. 2023 beschlossene Verordnungen werden das Wirtschaftsleben im Hinblick auf Kryptowerte weiter verrechtlichen: die MiCA (Markets in Crypto-Assets) und die 3. Geldtransfer-VO.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

